ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen und Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam. Abweichende Bedingungen und Erklärungen des Bestellers sind auch dann ungültig, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wiedersprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen oder des sonstigen Vertragsinhaltes berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie verwiesen wird.

2. Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt ab Erhalt aller benötigten Produktionsunterlagen, Teillieferungen sind zulässig. Kommen wir mit Lieferungen in Verzug, so kann der Besteller eine Nachfrist von mind. Acht Wochen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Auftrag zurücktreten. Alle anderen Ansprüche des Bestellers sowie Dritter wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die gesamten Vorkosten der Produktion gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers.

Kann die Lieferfrist von uns in Folge höherer Gewalt nicht eingehalten werden, so kann der Besteller hieraus keine Rechte ableiten. Als höhere Gewalt gelten auch Kriegsfall und Mobilmachung, innere Unruhen, Beschlagnahme, Krankheit von Personal, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Maschinenbruch, sonstige unvorhersehbare Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung und Importbeschränkungen sowie urheberrechtliche Lieferverbote- gleichgültig, ob die Ereignisse bei uns oder einem Lieferanten eintreten-, ferner auch das Ausbleiben von Lieferungen, die wir von Dritten erwarten. Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Haben die Ereignisse erhebliches Ausmaß , so sind wir zum Rücktritt berechtigt ohne das der Besteller oder Dritte deshalb Ansprüche gegen uns hat. Das Vorstehende gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.

Bei Pressaufträgen ist eine Mehr- oder Minderlieferung nicht zu vermeiden und branchenüblich. Es sind daher bei Bestellungen unter 500 Stück Produktionstoleranzen von +/- 20% und ab einer Bestellmenge von 500 Stück Produktionstoleranzen von +/-10% zulässig. Beim Coverdruck ist eine Mehrlieferung von max. 100 Stück zulässig.

3. Versand

Die Lieferung erfolgt ab Werk. Transportweg und Transportmittel bestimmen wir, soweit der Besteller nichts Besonderes anordnet. Wir haften nicht für den Versand. Soweit der Besteller eine besondere Versandart wünscht , berechnen wir hierfür alle anfallenden Mehrkosten. Sonderwünsche sind bei jeder Bestellung neu zu erteilen. Bei einem Transportschaden muß den Kunde die Annahme gegenüber der Transportfirma verweigern oder einen Schaden anzeigen, unterläßt er dies wird der einwandfreie Erhalt der Waren gegenüber dem Transportunternehmen mit seiner Unterschrift rechtsverbindlich.

4. Gefahr

Bei allen Sendungen geht die Gefahr der Verladung, spätestens mit Übergabe an den Transporteur, auf den Besteller über. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder auf seine Veranlassung hin auf Lager genommen, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt unserer Lieferbereitschaft über. Rücksendungen laufen in jedem Fall auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Nichterhalt einer Sendung ist uns spätestens 5 Tage nach Rechnungserhalt anzuzeigen.

5. Preise und Bezahlung

Maßgeblich sind unsere am Liefertag allgemein gültigen Preise und Rabatte. Ausländische Währungseinheiten gelten als Zahlung nur mit dem am Tag des Zahlungseingangs gültigen EUR-Währungskurs unserer Bank. Eine Nachberechnung von Spesen behalten wir uns vor. Alle Rechnungen sind zahlbar per Vorkasse ohne Abzug. Wechsel werden nur Kraft besonderer Vereinbarung, Wechsel und Schecks nur zahlungshalber und für uns spesenfrei entgegengenommen. Wir haften nicht für pünktliche Wechselvorlage und Protesterhebung.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen, die sich aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller für uns ergeben (auch künftiger und bedingter Forderungen und solcher Foderungen, die wir in ein Kontokorrent einstellen oder die sich aus einer Regulierung im Scheck- Wechsel-Verfahren ergeben mögen), bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum und darf nicht veräußert werden. Der Besteller darf uns gehörige Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Der Besteller tritt schon jetzt die Ihm aus der Weiterveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt, es sei denn , dass wir unsere Abtretung offengelegt haben. Unsere Befugnis , die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Auf unser Verlangen hat der Besteller, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekanntzugeben und uns die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet . Dieses Auswahlrecht steht uns zu. Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention auf seine Kosten zu unterstützen. Wenn der Besteller uns gehörige Ware weiterverkauft, so hat er unseren Eigentumsvorbehalt seinen Abnehmern gegenüber aufrechtzuerhalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.

Besondere Bedingungen: Seitens Interpress Vinyl GmbH hergestellte Presswerkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn der Kunde die Kosten der Herstellung trägt. Sie werden nur für Aufträge des Bestellers verwendet und nach einem Jahr nach letzter Bestellung vernichtet. Werkzeuge, Cover und Labels lagern wir auf Ihre Gefahr und Ihr Risiko.

7. Gewährleistung

Unsere Lieferungen sind nach Erhalt auf Ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Erkennbare Mängel , sowie relevante Minderlieferungen oder Falschlieferungen können nur innerhalb von fünf Tagen nach Wareneingang schriftlich unter Angabe der Lieferscheinnummer beanstandet werden. Wir haften nur für Sachmängel, die nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Bei Eigenherstellung der Tonträger durch uns schließt die Fabrikationsfreigabe oder der Verzicht auf die Freigabe die Berufung auf andere als technische Produktionsmängel aus. Bei Sachmängeln leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder eine Gutschrift. Bei der Verletzung von Urheberrechten leisten wir nur eine Gutschrift bis zum Rechnungsbetrag soweit Ansprüche gegen uns begründet sind. Im Falle von Ersatzlieferungen tragen wir Kosten und Gefahr für den Versand. Vorbehaltlich der Enthaftung des Urheberrechtsverwalters von uns gelieferter oder produzierter Tonträger zu unseren Gunsten sind wir berechtigt, die an den Urheberrechtsverwalter abzuführenden Gebühren, Lizenzen, Kosten u.ä. zu verlangen und zu berechnen. Eine weitergehende Gewährleistung wird nicht übernommen. Insbesondere Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund, ob für unmittelbare oder mittelbare Schäden- sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller unserer Aufforderung zur Rücksendung der beanstandeten Ware nicht umgehend, jedoch spätestens binnen 3 Tagen nachkommt.

8. Rücksendung/Umtausch

Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn wir in Gewährleistungsfällen ausdrücklich darum gebeten oder wenn wir den Besteller versehentlich andere als die von Ihm bestellte Ware übersandt oder wenn wir uns mit der Rücksendung oder einem Umtausch ausnahmsweise vorher schriftlich einverstanden erklärt haben. Für aufgrund von Rücksendungs- oder Umtauschvereinbarungen zurückgesandte Waren erteilen wir Gutschrift. Für unberechtigt zurückgesandte Ware erteilen wir keine Gutschrift.

9. Zurückbehaltung und Aufrechnung

Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen die Aufrechnung erklären und auch nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

10. Warenkennzeichnungen/Urheberrechte

Jede Veränderung unserer Waren und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen (Hersteller- oder Handelsmarke) des Bestellers oder eines Dritten gelten oder angesehen werden könnte, ist unzulässig, sofern wir nicht schriftlich zustimmen. Soweit bei einem Verstoß dagegen Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden, sind wir davon freizustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Export unserer Waren möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Wir lehnen jede Haftung ab, wenn der Besteller von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird. Durch Eigenherstellung der Tonträger durch uns gewährleistet der Besteller, dass Tonträger, Inhalt desselben, Aufmachung u.ä. nicht gegen die schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Warenzeichen u.ä. und andere gesetzliche Ge- und Verbote verstoßen. Soweit aus solchen Verstößen Ansprüche gegen uns erhoben werden oder Verfahren gegen uns eingeleitet werden, sind wir von diesen bzw. uns entstandenen Kosten durch den Kunden freizustellen. Der Auftraggeber erteilt mit Auftragsvergabe an uns seine unbefristete Genehmigung Logo oder Handelsmarke zu Werbezwecken und Referenzauflistung im Internet zu veröffentlichen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung ist Siegburg Erfüllungsort. Mit Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich und unbefristet an.

Interpress Vinyl GmbH

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